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AGB

1. Geltungsbereich 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen
    JUST BUILD, Eigentümer: Michael Meyerhofer,
    Vorderhainberg 5, 94496 Ortenburg,
    nachfolgend „JUST BUILD“,
    und ihren Auftraggebern.

  2. JUST BUILD erbringt insbesondere
    Projektleitungs- und Bauleitungsleistungen im Bauwesen,
    sowie Management-, Geschäftsführungs- und Beratungsleistungen für verbundene Unternehmen, die branchenunabhängig erbracht werden können.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn JUST BUILD ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand 

  1. Vertragsgegenstand sind Dienstleistungen insbesondere in den folgenden Bereichen:

    • Projekt- und Bauleitung im Bauwesen
    • Management- und Beratungsleistungen
    • Geschäftsführungs- und Organfunktionen für verbundene Unternehmen
    • Strategische, kaufmännische und operative Unternehmenssteuerung

  2. Die Management- und Geschäftsführungsleistungen können unabhängig von Bau- oder Immobilienprojektenerbracht werden und umfassen insbesondere:

    • Übernahme von Geschäftsführungs- oder Leitungsfunktionen
    • Strategische Unternehmensentwicklung
    • Operative Steuerung von Gesellschaften
    • Kaufmännisches Management
    • Organisations- und Prozessberatung
    • Vertretung gegenüber Geschäftspartnern und Dritten im vereinbarten Umfang

  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag, der Beauftragung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

  4. JUST BUILD schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine Dienstleistung, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus verspäteten oder unvollständigen Mitwirkungen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von JUST BUILD.

  3. Zusatzleistungen, die aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben erforderlich werden, sind gesondert zu vergüten.

4. Vergütung

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Vertrag.

  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

  3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  4. Bei Zahlungsverzug ist JUST BUILD berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.

5. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

  1. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, insbesondere im Bereich der Management- oder Geschäftsführungsleistungen, bedürfen der Schriftform.

  2. Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten.

  3. JUST BUILD ist berechtigt, Art und Umfang der Leistungserbringung anzupassen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Management- oder Geschäftsführungsaufgaben erforderlich ist und keine wesentlichen Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

6. Haftung

  1. Bei Management-, Beratungs- und Geschäftsführungsleistungen haftet JUST BUILD nicht für unternehmerische Entscheidungen, wirtschaftliche Entwicklungen oder Marktveränderungen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

7. Gewährleistung

  1. Da es sich um Dienstleistungen handelt, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Dienstleistung.

  2. Beanstandungen sind unverzüglich nach Kenntnis schriftlich mitzuteilen.

  3. JUST BUILD erhält Gelegenheit zur Nachbesserung, soweit diese möglich und zumutbar ist.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Projekt.

  2. Eine ordentliche Kündigung ist nur bei unbefristeten Verträgen möglich.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  4. Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.

9. Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.

  2. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Von JUST BUILD erstellte Unterlagen, Konzepte, Dokumentationen und Auswertungen unterliegen dem Urheberrecht.

  2. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.

  3. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von JUST BUILD.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Details sind der Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von JUST BUILD.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

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